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Verkauft man ein Sondereigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, wird eine Teilungserklärung benötigt.

Wenn man „Eigentümergemeinschaft“ liest, denkt man klassisch an die Eigentümer der Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus. Vereinzelt sind es jedoch auch die Eigentümer der Reihenhäuser, welche sich auf einem Grundstück befinden oder wenn es um ein Gebiet mit unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften handelt, können sich auch sogenannte Garagengemeinschaften bilden.

Wenn man in eine Immobilie als Kapitalanlage investiert, erwartet man nicht nur das Erhalten des Wertes seiner Immobilie sondern noch eine Wertsteigerung. Eine Wertsteigerung bedeutet eine Immobilienpreiserhöhung im Vergleich zu dem Kaufpreis.

Seit 2010 sind die Preise auf dem Immobilienmarkt stark gestiegen.

Steuern fallen nicht nur bei einem Verkauf einer Immobilie an, sondern z.B.: auch bei einer Schenkung oder beim Vererben. Solche Steuer nennt man Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Ob diese Steuer zu zahlen sind, hängt es vom Immobilienwert und Verhältnis zu dem Erblasser / Schenker ab. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen nicht Schenker oder Erblasser, sondern Erbe oder Beschenkte.

Verkauft man ein Sondereigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, wird eine Teilungserklärung benötigt.

Wenn man „Eigentümergemeinschaft“ liest, denkt man klassisch an die Eigentümer der Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus. Vereinzelt sind es jedoch auch die Eigentümer der Reihenhäuser, welche sich auf einem Grundstück befinden oder wenn es um ein Gebiet mit unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften handelt, können sich auch sogenannte Garagengemeinschaften bilden.

Steuern fallen nicht nur bei einem Verkauf einer Immobilie an, sondern z.B.: auch bei einer Schenkung oder beim Vererben. Solche Steuer nennt man Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Ob diese Steuer zu zahlen sind, hängt es vom Immobilienwert und Verhältnis zu dem Erblasser / Schenker ab. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen nicht Schenker oder Erblasser, sondern Erbe oder Beschenkte.

Wenn man in eine Immobilie als Kapitalanlage investiert, erwartet man nicht nur das Erhalten des Wertes seiner Immobilie sondern noch eine Wertsteigerung. Eine Wertsteigerung bedeutet eine Immobilienpreiserhöhung im Vergleich zu dem Kaufpreis.

Seit 2010 sind die Preise auf dem Immobilienmarkt stark gestiegen.

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht. Sie können regeln, wie ein Grundstück genutzt oder bebaut werden darf – oder auch, was dort nicht erlaubt ist.

Deshalb spielen Baulasten eine wichtige Rolle bei der Planung von Bauvorhaben, beim Umbau bestehender Gebäude oder auch im Rahmen der Immobilienbewertung.

Als Immobilienbesitzer kann es sein, dass auf Ihrem Grundstück sogenannte Baulasten eingetragen sind. Diese Verpflichtungen regeln, was auf einem Grundstück erlaubt ist – und was nicht. Baulasten haben oft Einfluss darauf, wie (oder ob) gebaut werden darf.

Hier erklären wir die wichtigsten Arten einfach und verständlich.

Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks eine Baulast übernehmen, verpflichten Sie sich freiwillig zu bestimmten Nutzungen oder Einschränkungen auf Ihrem Grundstück – und zwar dauerhaft. Was genau das bedeutet, ist im sogenannten Baulastenverzeichnis dokumentiert.

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eingeht. Sie können regeln, wie ein Grundstück genutzt oder bebaut werden darf – oder auch, was dort nicht erlaubt ist.

Deshalb spielen Baulasten eine wichtige Rolle bei der Planung von Bauvorhaben, beim Umbau bestehender Gebäude oder auch im Rahmen der Immobilienbewertung.

Als Immobilienbesitzer kann es sein, dass auf Ihrem Grundstück sogenannte Baulasten eingetragen sind. Diese Verpflichtungen regeln, was auf einem Grundstück erlaubt ist – und was nicht. Baulasten haben oft Einfluss darauf, wie (oder ob) gebaut werden darf.

Hier erklären wir die wichtigsten Arten einfach und verständlich.

Wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks eine Baulast übernehmen, verpflichten Sie sich freiwillig zu bestimmten Nutzungen oder Einschränkungen auf Ihrem Grundstück – und zwar dauerhaft. Was genau das bedeutet, ist im sogenannten Baulastenverzeichnis dokumentiert.